AGB's
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fahrradladen Freiburg

1. Allgemeines

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote der Firma Fahrradladen Freiburg (nachfolgend: fahrradladen-freiburg.de).

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von fahrradladen-freiburg.de gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von fahrradladen-freiburg.de gelten auch dann, wenn fahrradladen-freiburg.de in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen von fahrradladen-freiburg.de abweichender Bedingungen den Verkauf und die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Vertragsgegenstand und Vertragsschluss


(1) Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Modellspezifische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(2) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren/Dienstleistungen. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden erfolgt in der Regel durch eine Bestätigung per Email oder eine telefonische Bestätigung. fahrradladen-freiburg.de kann dieses Angebot nach seiner Wahl auch durch Zusendung der Ware innerhalb von zwei Wochen annehmen.

3. Preise

(1) Unsere Preise sind grundsätzlich zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) fahrradladen-freiburg.de behält sich Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern vor. In diesem Fall kann fahrradladen-freiburg.de dem Kunden die Änderungen mitteilen und seine Annahmeerklärung unverzüglich gegenüber dem Kunden widerrufen. Ein Vertrag kommt dann nicht zustande. Der Kunde hat jedoch das Recht zu verlangen, dass der Vertrag in der geänderten Form durchgeführt wird. Das Recht zur Anfechtung bleibt unberührt.

(3) Die angegebenen Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht und ggf. Nachnahmegebühren. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Auf anfallende Versandkosten wird vor Vertragsschluss in der Artikelbeschreibung hingewiesen. Bei Postversand/Nachnahme wird zusätzlich eine Nachnahmegebühr und vom Zusteller ein Übermittlungsentgelt erhoben.

4. Lieferung, Lieferzeiten und pauschalierter Schadensersatz bei Nichtabnahme

(1) fahrradladen-freiburg.de kann die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma nach seinem Ermessen bestimmen. fahrradladen-freiburg.de versendet regelmäßig innerhalb von vier Werktagen ab Bestellung. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind oder im Falle der Vorkasse die Gegenleistung gutgeschrieben ist.

(2) Der Kunde kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder der regelmäßigen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Aufforderung kommt fahrradladen-freiburg.de in Verzug, wenn nicht fahrradladen-freiburg.de vorher die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Von fahrradladen-freiburg.de nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb von fahrradladen-freiburg.de oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

(3) Sofern fahrradladen-freiburg.de die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz seines Verzugsschadens, insgesamt jedoch höchstens bis 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von fahrradladen-freiburg.de.

(4) Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist fahrradladen-freiburg.de zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(5) Teillieferungen und Teilleistungen durch fahrradladen-freiburg.de sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede dem Kunden zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Bei Teillieferungen, die durch fahrradladen-freiburg.de veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

(6) Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist fahrradladen-freiburg.de berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15 Prozent des Kaufpreises als pauschalierten Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist fahrradladen-freiburg.de berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an fahrradladen-freiburg.de für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro angefangene Woche pauschal € 4,00 zu zahlen. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von fahrradladen-freiburg.de über.

5. Gefahrübergang, Untersuchungs- und Rügepflicht und Gewährleistung

(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von fahrradladen-freiburg.de ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wurde.

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware 1 Jahr, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.

(3) Sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche bei Neuware ein Jahr. Bei Gebrauchtware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. § 478 BGB bleibt unberührt, wobei ein etwaiger Aufwendungsersatzanspruch nach § 478 Abs. 2 BGB auf höchstens zwei Prozent des ursprünglichen Warenwertes beschränkt ist.

(4) fahrradladen-freiburg.de übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Einsatzgebiete entstehen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Kunden, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

(5) Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von fahrradladen-freiburg.de am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, so wird im Falle eines Mangels gemäß § 476 BGB innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

(6) Form- und Optische Änderungen, die auf die Verbesserung des Artikels bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

(7) Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung oder einer Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft. § 203 BGB bleibt unberührt. Wird ein Artikel als mangelhaft gerügt und stellt sich nach Prüfung heraus, das die Rüge unberechtigt war, so gilt eine Aufwandspauschale von € 15,00 als akzeptiert, die der Einsender des Artikels vor Rückgabe des Gegenstandes innerhalb von 10 Tagen zu zahlen hat. Nach diesem Zeitraum wird eine Pauschale von € 4,00 pro angefangene Woche für Einlagerung berechnet. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von fahrradladen-freiburg.de über. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bzw. Aufwand überhaupt nicht eingetreten oder der daraus resultierende Ersatzanspruch wesentlich niedriger als die Pauschale ist. fahrradladen-freiburg.de behält sich ausdrücklich die Geltendmachung eines höheren Ersatzanspruches vor.

6. Haftungsbeschränkungen

(1) Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sie gelten ferner nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten schließlich nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, etwa die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen von fahrradladen-freiburg.de verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit keine Pflicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht, Kardinalpflicht).

(3) Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Kunden durch einen Verzug von fahrradladen-freiburg.de, durch eine von fahrradladen-freiburg.de zu vertretende Unmöglichkeit oder durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen, wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware vertragstypisch und vorhersehbar sind.

(4) Eine Haftung nach (3) ist zudem auf einen Betrag in Höhe des Doppelten des nach der jeweiligen Bestellung bezahlten Kaufpreises begrenzt.

(5) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von fahrradladen-freiburg.de.

7. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretbarkeit

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von fahrradladen-freiburg.de binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

(3) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.

(4) Die Aufrechnung ist nicht zulässig, wenn nicht die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von fahrradladen-freiburg.de anerkannt ist.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche von fahrradladen-freiburg.de gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Vertrag sowie sonstiger Forderungen, die fahrradladen-freiburg.de gegen den Kunden im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, Eigentum der fahrradladen-freiburg.de. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten des weiteren die folgenden Regelungen: Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von fahrradladen-freiburg.de stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten, etwa für eine Drittwiderspruchsklage oder für eine außerprozessuale Freigabe, trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die fahrradladen-freiburg.de ab. fahrradladen-freiburg.de ermächtigt den Kunden widerruflich, die an fahrradladen-freiburg.de abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

9. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen [1 Monat] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Fahrradladen Freiburg
Thomas Niehaus
Konradstr. 9
79100 Freiburg
Fax: 0761 - 70 21 26
E-mail: Karo-Fuchs@web.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. 3 Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. 4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. die annahme von nachnahmen wird aus kostengründen verweigert. ihr widerrufrecht wird davon aber nicht eingeschränkt. Ende der Widerrufsbelehrung


10. Kundendaten

fahrradladen-freiburg.de ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11. Schlussbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz im Inland hat, ist Freiburg alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommen.